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14 B 633/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-07, 14 B 633/23
14 B 633/23Verwaltungsgericht07.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-07
Aktenzeichen: 14 B 633/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0707.14B633.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Die aufschiebende Wirkung der bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängigen Klage 4 K 1784/23 wird wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.
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