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4 A 404/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-30, 4 A 404/19
4 A 404/19Verwaltungsgericht30.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-30
Aktenzeichen: 4 A 404/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0630.4A404.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Verfahren wird eingestellt, soweit es noch Gegenstand des Berufungszulassungsverfahrens war.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 16.11.2018 ist insoweit wirkungslos.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
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