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4 A 403/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-30, 4 A 403/19
4 A 403/19Verwaltungsgericht30.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-30
Aktenzeichen: 4 A 403/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0630.4A403.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 16.11.2018 ist wirkungslos.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren
auf 52.600,00 Euro festgesetzt.
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