Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-29, 6 B 227/23

6 B 227/23Verwaltungsgericht29.06.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Lehrers, dessen Klage sich gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender persönlicher - hier: charakterlicher - Eignung richtet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 227/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-29

Aktenzeichen: 6 B 227/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0629.6B227.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; LBG NRW § 28 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Lehrers, dessen Klage sich gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender persönlicher - hier: charakterlicher - Eignung richtet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 16.000 Euro festgesetzt.

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