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6 B 227/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-29, 6 B 227/23
6 B 227/23Verwaltungsgericht29.06.2023
Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Lehrers, dessen Klage sich gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender persönlicher - hier: charakterlicher - Eignung richtet.
Entscheidungsdatum: 2023-06-29
Aktenzeichen: 6 B 227/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0629.6B227.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; LBG NRW § 28 Abs. 2
Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Lehrers, dessen Klage sich gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender persönlicher - hier: charakterlicher - Eignung richtet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 16.000 Euro festgesetzt.
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