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6 A 294/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-28, 6 A 294/21
6 A 294/21Verwaltungsgericht28.06.2023
Erfolgloser Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen einen Gerichtsbescheid, mit dem eine Disziplinarverfügung des Leiters der Feuerwehr aufgehoben worden war.
Entscheidungsdatum: 2023-06-28
Aktenzeichen: 6 A 294/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0628.6A294.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VOFF NRW § 12 Abs. 3 Satz 1
Erfolgloser Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen einen Gerichtsbescheid, mit dem eine Disziplinarverfügung des Leiters der Feuerwehr aufgehoben worden war.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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