Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-27, 6 A 327/23

6 A 327/23Verwaltungsgericht27.06.2023

Regest

1. Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Beamtin, die sich erst mehr als 16 Monate nach Bekanntgabe ihrer dienstlichen Beurteilung gegen diese wendet. 2. Das Recht zur Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung unterliegt der Verwirkung. 3. Zum Vorliegen des Umstandsmoments, wenn die Beamtin im Rahmen des Gesprächs zur Eröffnung der dienstlichen Beurteilung ihre Unzufriedenheit mit der Beurteilung zum Ausdruck gebracht hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 327/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-27

Aktenzeichen: 6 A 327/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0627.6A327.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 58 Abs. 2; BRL Pol NRW Ziff. 9.8

Leitsätze

    1. Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Beamtin, die sich erst mehr als 16 Monate nach Bekanntgabe ihrer dienstlichen Beurteilung gegen diese wendet.
    1. Das Recht zur Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung unterliegt der Verwirkung.
    1. Zum Vorliegen des Umstandsmoments, wenn die Beamtin im Rahmen des Gesprächs zur Eröffnung der dienstlichen Beurteilung ihre Unzufriedenheit mit der Beurteilung zum Ausdruck gebracht hat.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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