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4 A 989/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-20, 4 A 989/23
4 A 989/23Verwaltungsgericht20.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-20
Aktenzeichen: 4 A 989/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0620.4A989.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung zurückweisenden Beschluss des Senats vom 16.5.2023 ‒ 4 A 1511/22 ‒ wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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