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7 A 130/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-19, 7 A 130/22
7 A 130/22Verwaltungsgericht19.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-19
Aktenzeichen: 7 A 130/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0619.7A130.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 10.000 € festgesetzt.
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