Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-17, 4 E 385/24

4 E 385/24Verwaltungsgericht17.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 385/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-17

Aktenzeichen: 4 E 385/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0617.4E385.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

    1. Das Gesuch des Klägers, Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. P., Richterin am Oberverwaltungsgericht V. und Richter am Oberverwaltungsgericht H. wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen.
    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 31.5.2024 wird abgelehnt.

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