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7 B 303/23.AK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-14, 7 B 303/23.AK
7 B 303/23.AKVerwaltungsgericht14.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-14
Aktenzeichen: 7 B 303/23.AK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0614.7B303.23AK.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 D 24/23.AK gegen den Zurückstellungsbescheid des Antragsgegners vom 20.1.2023 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 103.447,75 Euro festgesetzt.
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