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1 B 286/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-14, 1 B 286/23
1 B 286/23Verwaltungsgericht14.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-14
Aktenzeichen: 1 B 286/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0614.1B286.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der jeweiligen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 11.603,13 Euro festgesetzt.
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