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6 B 416/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-06, 6 B 416/23
6 B 416/23Verwaltungsgericht06.06.2023
Erfolglose Beschwerde eines Oberbrandmeisters, der sich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wendet.
Entscheidungsdatum: 2023-06-06
Aktenzeichen: 6 B 416/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0606.6B416.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 2
Erfolglose Beschwerde eines Oberbrandmeisters, der sich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wendet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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