Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-06, 6 B 416/23

6 B 416/23Verwaltungsgericht06.06.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Oberbrandmeisters, der sich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 416/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-06

Aktenzeichen: 6 B 416/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0606.6B416.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Oberbrandmeisters, der sich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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