Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-06, 4 E 436/23

4 E 436/23Verwaltungsgericht06.06.2023

Regest

Bei einer Entscheidung über eine Streitwertbeschwerde hat das Beschwerdegericht auch neuen Vortrag zu berücksichtigen.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 436/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-06

Aktenzeichen: 4 E 436/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0606.4E436.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Normen: GKG § 68 Abs. 5

Leitsätze

Bei einer Entscheidung über eine Streitwertbeschwerde hat das Beschwerdegericht auch neuen Vortrag zu berücksichtigen.

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 19.5.2023 geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 1.045,40 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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