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4 B 560/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-05, 4 B 560/23
4 B 560/23Verwaltungsgericht05.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-05
Aktenzeichen: 4 B 560/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0605.4B560.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 11.5.2023 wird verworfen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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