Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-01, 6 A 383/20

6 A 383/20Verwaltungsgericht01.06.2023

Regest

Erfolglose Berufung eines ehemaligen Kommissaranwärters, dessen Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe das beklagte Land abgelehnt hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 383/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-01

Aktenzeichen: 6 A 383/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0601.6A383.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; LPVG § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Leitsätze

Erfolglose Berufung eines ehemaligen Kommissaranwärters, dessen Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe das beklagte Land abgelehnt hat.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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