Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-31, 4 A 4389/19

4 A 4389/19Verwaltungsgericht31.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 4389/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-31

Aktenzeichen: 4 A 4389/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0531.4A4389.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Berufungsverfahren wird eingestellt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 15.000,00 Euo festgesetzt.

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