Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-31, 4 A 325/21

4 A 325/21Verwaltungsgericht31.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 325/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-31

Aktenzeichen: 4 A 325/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0531.4A325.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Minden vom 23.12.2020 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 15.000,00 Euro festgesetzt.

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