Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-26, 4 A 4296/19

4 A 4296/19Verwaltungsgericht26.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 4296/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-26

Aktenzeichen: 4 A 4296/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0526.4A4296.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Berufungsverfahren wird eingestellt.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 7.500,00 Euro festgesetzt.

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