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4 A 3227/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-26, 4 A 3227/19
4 A 3227/19Verwaltungsgericht26.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-26
Aktenzeichen: 4 A 3227/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0526.4A3227.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 24.7.2019 ist wirkungslos.
Die Kosten beider Instanzen tragen die Hauptbeteiligten je zur Hälfte. Hiervon ausgenommen sind die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
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