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6 B 443/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-25, 6 B 443/23
6 B 443/23Verwaltungsgericht25.05.2023
Erfolglose Beschwerde eines , der sich gegen eine Untersuchungsanordnung wendet.
Entscheidungsdatum: 2023-05-25
Aktenzeichen: 6 B 443/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0525.6B443.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG
Erfolglose Beschwerde eines , der sich gegen eine Untersuchungsanordnung wendet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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