Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-25, 6 B 443/23

6 B 443/23Verwaltungsgericht25.05.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde eines , der sich gegen eine Untersuchungsanordnung wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 443/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-25

Aktenzeichen: 6 B 443/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0525.6B443.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines , der sich gegen eine Untersuchungsanordnung wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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