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4 A 3985/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-25, 4 A 3985/19
4 A 3985/19Verwaltungsgericht25.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-25
Aktenzeichen: 4 A 3985/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0525.4A3985.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.9.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt die Beklagte. Hiervon ausgenommen sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beigeladene.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 7.500,00 Euro festgesetzt.
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