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4 A 2396/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-25, 4 A 2396/19
4 A 2396/19Verwaltungsgericht25.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-25
Aktenzeichen: 4 A 2396/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0525.4A2396.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7.5.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Klägerin. Ausgenomen hiervon sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide In-stanzen auf jeweils 7.500,00 Euro festgesetzt.
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