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15 B 504/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-17, 15 B 504/23
15 B 504/23Verwaltungsgericht17.05.2023
Einzelfallentscheidung zur Verlegung einer Versammlung von dem angemeldeten an einen anderen Ort
Entscheidungsdatum: 2023-05-17
Aktenzeichen: 15 B 504/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0517.15B504.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Normen: GG Art. 8; VersG NRW § 13
Einzelfallentscheidung zur Verlegung einer Versammlung von dem angemeldeten an einen anderen Ort
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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