Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-17, 15 B 504/23

15 B 504/23Verwaltungsgericht17.05.2023

Regest

Einzelfallentscheidung zur Verlegung einer Versammlung von dem angemeldeten an einen anderen Ort

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 15 B 504/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-17

Aktenzeichen: 15 B 504/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0517.15B504.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Normen: GG Art. 8; VersG NRW § 13

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Verlegung einer Versammlung von dem angemeldeten an einen anderen Ort

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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