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4 B 608/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-11, 4 B 608/22
4 B 608/22Verwaltungsgericht11.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-11
Aktenzeichen: 4 B 608/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0511.4B608.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3.5.2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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