Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-04, 2 B 147/23

2 B 147/23Verwaltungsgericht04.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 147/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-04

Aktenzeichen: 2 B 147/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0504.2B147.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vor dem Verwaltungsgericht Minden - 9 K 2446/22 - gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 5. August 2022 in der Fassung der Nachtragsbaugenehmigung vom 13. September 2022 betreffend den Neubau eines Fachmarktzentrums (Altstadtcenter) in der L.-straße in I. -C. N. (Gemarkung I. , Flur 00, Flurstücke 107, 170, 210 u.a.) wird angeordnet.

Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen tragen der Antragsgegner und die Beigeladene je zur Hälfte. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen tragen der Antragsgegner und die Beigeladene jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

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