Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-02, 6 A 662/22

6 A 662/22Verwaltungsgericht02.05.2023

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars, dessen Klage auf Anerkennung einer Laufbahnbefähigung gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 662/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-02

Aktenzeichen: 6 A 662/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0502.6A662.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LVOPol § 28 Abs. 1 Satz 1

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars, dessen Klage auf Anerkennung einer Laufbahnbefähigung gerichtet ist.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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