Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-02, 4 E 373/23

4 E 373/23Verwaltungsgericht02.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 373/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-02

Aktenzeichen: 4 E 373/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0502.4E373.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seine Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren zurückweisenden Beschluss des Senats vom 13.3.2023 ‒ 4 E 218/23 ‒ wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

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