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4 A 693/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-02, 4 A 693/23
4 A 693/23Verwaltungsgericht02.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-02
Aktenzeichen: 4 A 693/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0502.4A693.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Gesuch des Klägers, Richterin am Oberverwaltungsgericht T. wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen.
Ein sinngemäßer Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7.3.2023 wird abgelehnt.
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