Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-02, 2 A 2409/22

2 A 2409/22Verwaltungsgericht02.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 2409/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-02

Aktenzeichen: 2 A 2409/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0502.2A2409.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen – als Gesamtschuldner – die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.

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