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7 A 215/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-27, 7 A 215/22
7 A 215/22Verwaltungsgericht27.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-27
Aktenzeichen: 7 A 215/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0427.7A215.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Anträge werden abgelehnt.
Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens jeweils zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.
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