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7 A 2967/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-26, 7 A 2967/21
7 A 2967/21Verwaltungsgericht26.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-26
Aktenzeichen: 7 A 2967/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0426.7A2967.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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