Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-25, 6 A 1640/20

6 A 1640/20Verwaltungsgericht25.04.2023

Regest

1. Erfolgloser Antrag eines ehemaligen Bewährungshelfers auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem seine auf finanziellen Ausgleich von Mehr- bzw. Zuvielarbeit gerichtete Klage abgewiesen worden war. 2. Die Verringerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Beamten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 AZVO muss sich nicht zwingend in einer Reduzierung des übertragenen Arbeitspensums niederschlagen.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1640/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-25

Aktenzeichen: 6 A 1640/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0425.6A1640.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW § 61; AZVO § 2 Abs. 1 Satz 2

Leitsätze

  1. Erfolgloser Antrag eines ehemaligen Bewährungshelfers auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem seine auf finanziellen Ausgleich von Mehr- bzw. Zuvielarbeit gerichtete Klage abgewiesen worden war.

  2. Die Verringerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Beamten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 AZVO muss sich nicht zwingend in einer Reduzierung des übertragenen Arbeitspensums niederschlagen.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.706,97 Euro festgesetzt.

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