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10 A 490/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-24, 10 A 490/22
10 A 490/22Verwaltungsgericht24.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-24
Aktenzeichen: 10 A 490/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0424.10A490.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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