Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-20, 7 B 419/23

7 B 419/23Verwaltungsgericht20.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 419/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-20

Aktenzeichen: 7 B 419/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0420.7B419.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Ziffer 1 des Beschlusses) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde gegen Ziffer 2 des Beschlusses wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens 7 E 362/23 werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren 7 B 419/23 auf 4.000,00 Euro festgesetzt.

Der Tenor der Entscheidung wird den Beteiligten wegen der Eilbedürftigkeit der Sache vorab telefonisch bekanntgegeben.

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