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7 B 419/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-20, 7 B 419/23
7 B 419/23Verwaltungsgericht20.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-20
Aktenzeichen: 7 B 419/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0420.7B419.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Ziffer 1 des Beschlusses) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde gegen Ziffer 2 des Beschlusses wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens 7 E 362/23 werden nicht erstattet.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren 7 B 419/23 auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
Der Tenor der Entscheidung wird den Beteiligten wegen der Eilbedürftigkeit der Sache vorab telefonisch bekanntgegeben.
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