Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-17, 6 B 217/23

6 B 217/23Verwaltungsgericht17.04.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde gegen eine Untersuchungsanordnung eines Beamten.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 217/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-17

Aktenzeichen: 6 B 217/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0417.6B217.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 2; LBG NRW § 33 Abs. 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde gegen eine Untersuchungsanordnung eines Beamten.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2023 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird - in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses - für beide Instanzen auf 2.500 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.