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6 B 217/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-17, 6 B 217/23
6 B 217/23Verwaltungsgericht17.04.2023
Erfolglose Beschwerde gegen eine Untersuchungsanordnung eines Beamten.
Entscheidungsdatum: 2023-04-17
Aktenzeichen: 6 B 217/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0417.6B217.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 2; LBG NRW § 33 Abs. 1
Erfolglose Beschwerde gegen eine Untersuchungsanordnung eines Beamten.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2023 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird - in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses - für beide Instanzen auf 2.500 Euro festgesetzt.
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