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2 B 1332/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-17, 2 B 1332/22
2 B 1332/22Verwaltungsgericht17.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-17
Aktenzeichen: 2 B 1332/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0417.2B1332.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; eventuelle außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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