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21 B 119/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-17, 21 B 119/23
21 B 119/23Verwaltungsgericht17.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-17
Aktenzeichen: 21 B 119/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0417.21B119.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
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