Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-14, 6 B 205/23

6 B 205/23Verwaltungsgericht14.04.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde gegen eine Untersuchungsanordnung nach § 26 Abs 1 Satz 2 BeamtStG.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 205/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-14

Aktenzeichen: 6 B 205/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0414.6B205.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde gegen eine Untersuchungsanordnung nach § 26 Abs 1 Satz 2 BeamtStG.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2023 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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