Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-14, 4 E 535/22

4 E 535/22Verwaltungsgericht14.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 535/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-14

Aktenzeichen: 4 E 535/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0414.4E535.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 1.7.2022 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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