Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-06, 4 E 321/23

4 E 321/23Verwaltungsgericht06.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 321/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-06

Aktenzeichen: 4 E 321/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0406.4E321.23.4E226.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seine Beschwerde gegen den seine Erinnerung gegen den erstinstanzlichen Kostenansatz zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 23.2.2023 zurückweisenden Beschluss des Senats vom 20.3.2023 ‒ 4 E 226/23 ‒ wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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