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11 B 1333/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-06, 11 B 1333/22
11 B 1333/22Verwaltungsgericht06.04.2023
Zur Aussetzung eines Triebfahrzeugführerscheins wegen Unzuverlässigkeit gemäß § 19 Abs. 3 TfV (hier: erfolgreicher Eilantrag).
Entscheidungsdatum: 2023-04-06
Aktenzeichen: 11 B 1333/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0406.11B1333.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Zur Aussetzung eines Triebfahrzeugführerscheins wegen Unzuverlässigkeit gemäß § 19 Abs. 3 TfV (hier: erfolgreicher Eilantrag).
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage (18 K 6143/22 VG Köln) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 31. August 2022 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 31. Oktober 2022 wird hinsichtlich der Ziffern 1. und 2. der Ordnungsverfügung wiederhergestellt und hinsichtlich der Ziffer 3. angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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