Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-31, 6 B 1299/22

6 B 1299/22Verwaltungsgericht31.03.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners, den das Verwaltungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Zulassung des Antragstellers zur Wiederholungsprüfung verpflichtet hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1299/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-31

Aktenzeichen: 6 B 1299/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0331.6B1299.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 44 a; VwVfG NRW § 39 Abs. 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners, den das Verwaltungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Zulassung des Antragstellers zur Wiederholungsprüfung verpflichtet hat.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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