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4 E 231/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-31, 4 E 231/23
4 E 231/23Verwaltungsgericht31.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-31
Aktenzeichen: 4 E 231/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0331.4E231.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Oberlandesgericht Düsseldorf durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27.2.2023 wird abgelehnt.
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