Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-30, 33 A 2885/21.PVB

33 A 2885/21.PVBVerwaltungsgericht30.03.2023

Regest

Für die Anfechtung der Wahl des Personalrats einer Teildienststelle, die auf eine Fehlerhaftigkeit des Verselbständigungsbeschlusses gestützt wird, besteht nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn zugleich auch die Wahl des Personalrats der Hauptdienststelle angefochten wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 33 A 2885/21.PVB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-30

Aktenzeichen: 33 A 2885/21.PVB

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0330.33A2885.21PVB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 33. Senat (Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen)

Normen: BPersVG § 7; BPersVG § 26

Leitsätze

Für die Anfechtung der Wahl des Personalrats einer Teildienststelle, die auf eine Fehlerhaftigkeit des Verselbständigungsbeschlusses gestützt wird, besteht nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn zugleich auch die Wahl des Personalrats der Hauptdienststelle angefochten wird.

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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