Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-28, 1 A 2147/20

1 A 2147/20Verwaltungsgericht28.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 2147/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-28

Aktenzeichen: 1 A 2147/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0328.1A2147.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 29.470,07 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 25.926,31 Euro festgesetzt.

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