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2 A 1797/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-27, 2 A 1797/22
2 A 1797/22Verwaltungsgericht27.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-27
Aktenzeichen: 2 A 1797/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0327.2A1797.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen – als Gesamtschuldner – die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,- festgesetzt.
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