Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-24, 9 B 95/23

9 B 95/23Verwaltungsgericht24.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 B 95/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-24

Aktenzeichen: 9 B 95/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0324.9B95.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.

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