Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-23, 6 B 308/23

6 B 308/23Verwaltungsgericht23.03.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Beamten, der sich gegen eine Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 308/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-23

Aktenzeichen: 6 B 308/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0323.6B308.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 1; BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Beamten, der sich gegen eine Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wendet.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. März 2023 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

Den Beteiligten soll der Tenor des Beschlusses vorab bekanntgegeben werden; die Gründe werden den Beteiligten im Nachgang übermittelt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

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