Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-22, 4 E 170/22

4 E 170/22Verwaltungsgericht22.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 170/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-22

Aktenzeichen: 4 E 170/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0322.4E170.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 31.1.2022 aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Kläger und der Beklagte tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.

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