Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-21, 4 E 61/23

4 E 61/23Verwaltungsgericht21.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 61/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-21

Aktenzeichen: 4 E 61/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0321.4E61.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19.8.2021 aufgehoben.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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