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4 E 61/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-21, 4 E 61/23
4 E 61/23Verwaltungsgericht21.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-21
Aktenzeichen: 4 E 61/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0321.4E61.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Auf die Beschwerde des Klägers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19.8.2021 aufgehoben.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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